Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JA-NI Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer”) und ihren Auftraggebern über Bauleistungen im Bereich Hochbau, Tiefbau, Rohbau und Sanierung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform und führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen beginnen mit der Auftragserteilung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller für die Ausführung der Leistung notwendigen Einzelheiten und Erfüllung der vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Fristen sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

(2) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Anschlüsse für Wasser, Strom und die Entsorgung unentgeltlich zur Verfügung.

(3) Bei Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach deren Fertigstellung abzunehmen.

(2) Eine Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers entweder Nachbesserung oder Ersatzvornahme.

(4) Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, natürlichen Verschleiß oder vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2026
JA-NI Bau GmbH, Am Bogen 29, 13589 Berlin